Dies kann als erstellt gelten. Indem die Beschuldigten offensichtlich irrigerweise davon ausgegangen sind, der Beschwerdeführer bedürfe zum Schutz von Leib und Leben Hilfe, weshalb sie in die Wohnung eindringen wollten, setzte dies zwangsläufig die Durchtrennung der Vorhängekette voraus. Dieses Vorgehen der Polizisten erweist sich als verhältnismässig. Es war sowohl geeignet, so rasch wie möglich in die Wohnung des Beschwerdeführers zu gelangen, als auch erforderlich und das mildeste Mittel, um dem in vermeintlicher Gefahr befindenden Beschwerdeführer zu helfen.