Vielmehr sei dieser Hinweis zusammen mit den weiteren angetroffenen Umständen Grundlage für die umgehende Betretung der Wohnung gewesen. In der vorliegenden Situation habe letztlich die mit einer Vorhängekette von innen gesicherte Haustüre den entscheidenden Ausschlag gegeben, dass sich eine Person in der Wohnung befinden müsse. Danach sei nachvollziehbar ein rasches Handeln gefragt gewesen, weil sie von einer Gefahrenlage für die sich in der Wohnung befindliche Person ausgegangen seien.