Es gehe dabei um Sekunden; bei entsprechender Meldung an die Polizeizentrale wären wieder Minuten verstrichen und man hätte nicht gewusst, wann zurückgerufen werde. Über den Gesundheitszustand des Beschwerdeführers sei ihm vor dem Einsatz nichts bekannt gewesen; er habe zuvor auch nie etwas mit ihm zu tun gehabt. Die Frage, ob er damals davon ausgegangen sei, dass sich der Beschwerdeführer in unmittelbarer Gefahr befinde, bejahte er. Er habe sich damals vorgestellt, dass die Person in der Wohnung gestürzt sei und sich nicht habe bemerkbar machen können.