Er sei jedoch der Meinung, dass die Interventionen und ihr Verhalten zum damaligen Zeitpunkt richtig gewesen seien. 3.3 Der Beschuldigte 2 sagte anlässlich der gleichentags durchgeführten Einvernahme zusammengefasst aus, beim Eintreffen am Einsatzort hätten sie damals durch das Glas der Eingangstür in die Wohnung hineinsehen und niemanden ausfindig machen können. Sie hätten sich als Polizei bemerkbar gemacht und erfolglos an die Haustüre geklopft. Eine Passantin habe ausserdem informiert, dass der Anwohner gehbehindert sei, woraufhin sie sich entschlossen hätten, die Wohnung zu betreten.