Danach seien sie aber relativ zügig zum Entscheid gekommen, die Wohnung zu betreten. Ausserdem gehe er davon aus, dass vor Ort entsprechende Abklärungen gemacht worden seien, ob es zuvor bereits zu Kontrollen beim Beschwerdeführer gekommen sei. Es hätte womöglich einen Einfluss gehabt, wenn man gesehen hätte, dass dorthin bereits zehn Mal wegen Ruhestörung ausgerückt worden sei. Es müsse jedoch stets selber ein Bild vor Ort gemacht werden. Er sei jedenfalls bei einer vorgängigen Kontrolle nicht persönlich dabei gewesen.