Nach erneutem Augenschein stellten sie ein laufendes TV-Gerät und einen am Boden liegenden Ventilator in der Wohnung des Beschwerdeführers fest. Eine vorbeifahrende Passantin informierte, der Beschwerdeführer sei gehbehindert und sitze im Rollstuhl. Auf mehrmaliges Klopfen an der Haustüre und Zurufen reagierte niemand. Der Beschwerdeführer konnte telefonisch nicht erreicht werden, auch dessen kontaktierte Mutter konnte nicht weiterhelfen.