In der Folge wurden sowohl der Beschuldigte 1, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. B.________, als auch der Beschuldigte 2, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, von der Staatsanwaltschaft am 28. Mai 2020 einvernommen. Mit Verfügung vom 25. August 2020 stellte die Staatsanwaltschaft sodann das Strafverfahren gegen die Beschuldigten ein. Der stellvertretende Generalstaatsanwalt genehmigte am 1. September 2020 die Einstellungsverfügung.