_ vom 25. August 2020 ist denn auch lediglich ein Telefongespräch mit der Staatsanwaltschaft von 10 Minuten vermerkt. Ein «ausführliches» Gespräch mit der Staatsanwaltschaft lässt sich selbst der Kostennote von Rechtsanwalt B.________ nicht entnehmen. Der Umstand, dass offenbar ein reger Kontakt des Beschwerdeführers mit seinem Rechtsvertreter stattgefunden hat, lässt bei übersichtlichem Sachverhalt und fehlender beweismässiger oder rechtlicher Komplexität nicht darauf schliessen, dass der Beizug eines Anwalts aus objektiv begründetem Anlass erfolgte.