Zudem kann auch von einer Person mit geringem Bildungsniveau verlangt werden, dass sie auf entsprechende Frage selber vorbringt, der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig zu sein. Gleichermassen steht es der Staatsanwaltschaft als Verfahrensleiterin zu, selbst über den weiteren Gang des Verfahrens zu entscheiden. Eine vorgängige Besprechung mit dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers ist hierzu nicht notwendig. Gemäss der Kostennote von Rechtsanwalt B.________ vom 25. August 2020 ist denn auch lediglich ein Telefongespräch mit der Staatsanwaltschaft von 10 Minuten vermerkt.