Da keine Zeugen oder Auskunftspersonen zur Sache befragt werden mussten, blieb das Verfahren zudem übersichtlich und leicht nachvollziehbar. Die Einvernahme des Beschwerdeführers vom 10. Juni 2020 dauerte zwar rund 3.5 Stunden. Die Einvernahmedauer war indes zu einem grossen Teil dadurch begründet, dass Sequenzen der Überwachungskameras vorgespielt wurden. Hieraus ergab sich keine besondere Komplexität des Verfahrens. Es ist im Übrigen gerichtsnotorisch, dass Einvernahmen, welche übersetzt werden müssen, mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Kantonspolizei Bern stellte zwar einige Fragen, diese hielten sich gesamthaft betrachtet indes im Rahmen und waren nicht kompliziert.