5 schwerdeführers – bei der Visionierung der Aufnahmen der Überwachungskameras notiert worden, dass diese nichts den Beschwerdeführer Belastendes enthalten würden. Schliesslich habe der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers mit der fallführenden Staatsanwältin ein ausführliches Telefonat über das weitere Vorgehen geführt. Es treffe zu, dass der Rechtsvertreter nicht selber übersetzen oder den Sachverhalt schildern könne.