Gleichentags stellte die Staatsanwaltschaft das vom Beschwerdeführer gegen die Straf- und Zivilklägerin initiierte Strafverfahren wegen falscher Anschuldigung, übler Nachrede, evtl. Verleumdung ein. Am 12. September 2020 erhob der Beschwerdeführer, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, gegen die Einstellungsverfügung wegen sexueller Belästigung betreffend den Entschädigungspunkt Beschwerde. Er beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge, Ziffer 4 der angefochtenen Verfügung sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei eine Entschädigung in der Höhe der eingereichten Kostennote zuzusprechen.