1. Am 9. Dezember 2019 erstattete C.________ (nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin) bei der Polizei E.________(Ortschaft) Strafanzeige gegen unbekannte Täterschaft wegen sexueller Belästung. Sie machte geltend, dass sie tags zuvor im F.________(Schwimmbad) von einem Mann an den Brüsten angefasst worden sei. Nachdem der der Beschuldigte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) als betreffende Person identifiziert werden konnte, wurde dieser unter Beisein von Rechtsanwalt B.________ polizeilich einvernommen.