4. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - den Beschuldigten 1-3 (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin Marti (mit den Akten – per Kurier) Bern, 29. Oktober 2020 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: