Strafanzeige gegen ihn eingereicht und am 30. Januar 2020 wieder zurückgezogen. Es könne kein Zufall sein, dass die Beschuldigten 1-3 während des hängigen Rechtsöffnungsverfahrens gleichzeitig Strafanzeige eingereicht und diese alsdann – nachdem die Beschuldigte 1 im Rechtsöffnungsverfahren obsiegt gehabt habe – wieder zurückgezogen hätten. Die Absicht der Beschuldigten 1-3 sei gewesen, seinen Ruf zu zerstören und ihm Schwierigkeiten zu machen, so dass die Beschuldigte 1 die offenen Mietzinsbeiträge nicht bezahlen müsse. Nachdem die Beschuldigte 1 im Rechtsöff-