3 Beschuldigten im Verfahren BM 19 51823 je Aussagen als Opfer und Ausführungen zu den gegen D.________ erhobenen Vorwürfe gemacht. Dabei konnten sie die Geschehnisse in zeitliche, örtliche und persönliche Zusammenhänge bringen. Eine Nichtanhandnahme gegenüber D.________ erfolgte