Die Strafanzeige hätten sie gemacht, um Gerechtigkeit zu finden. Ihnen sei dann von der Polizistin erklärt worden, dass sie mit der Anzeige, weil alles so weit zurückliege, nichts erreichen könnten, da man nichts beweisen könne bzw. dies sehr schwierig sei. Deshalb hätten sie die Strafanzeige zurückgezogen, um endlich alles vergessen zu können. Sie habe keine Geschichten erzählt. 3.2 Die Staatsanwaltschaft verfügte am 25. August 2020 die Einstellung des Strafverfahrens gegen die Beschuldigten 1-3 wegen Verleumdung, evtl. übler Nachrede. Zur Begründung führte sie Folgendes aus: