Eine Polizistin habe ihr gesagt, dass es zu spät sei. Nur der Vorwurf zum Nachteil ihrer Tochter (Beschuldigte 2) könne weitergehen. Das andere (Drohung) sei zu spät. Für ihre Tochter sei es nicht einfach gewesen, darüber zu sprechen. Sie habe auch Angst um ihre Tochter gehabt. Ihr zuliebe hätten sie die Strafanzeige zurückgezogen. Sie hätten aber das Gefühl gehabt, dass es gut gewesen sei, Anzeige gemacht zu haben, so dass – sollte später etwas passieren – bekannt sei, dass er kein unbeschriebenes Blatt sei. Sie hätten Gerechtigkeit gesucht. Alles sei die Wahrheit gewesen.