2 früher ein Paar gewesen. Diese und deren Tochter (Beschuldigte 2) hätten bei ihm gewohnt. Kurzzeitig sei auch die Beschuldigte 3, eine Freundin der Beschuldigten 1, bei ihm wohnhaft gewesen. Als die Beschuldigte 1 aus der Wohnung ausgezogen sei, habe es Streitigkeiten aufgrund von ausstehenden Mietbeiträgen gegeben. Er habe die Beschuldigte 1 dann betrieben. Diese schulde ihm insgesamt CHF 26'000.00. Sie hätten aufgrund der Streitigkeiten einen Termin beim Friedensrichter gehabt.