3. 3.1 Dem Strafverfahren liegt zusammengefasst folgender Sachverhalt zugrunde: Am 7. Dezember 2019 erstatteten die Beschuldigten 1-3 gegen den Beschwerdeführer Strafanzeige wegen Drohung (Beschuldigte 1), sexueller Handlungen mit Kind (Beschuldigte 2) und versuchter Vergewaltigung (Beschuldigte 3). Nachdem die Kantonspolizei Bern die Beschuldigten 1-3 im Sinne von Art. 309 Abs. 2 StPO befragt hatte, erklärten diese am 30. Januar 2020 gegenüber der Staatsanwaltschaft, dass sie «ihre Klage zurückziehen würden».