Er beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Weiterführung der Strafuntersuchung gegen die Beschuldigten 1-3. Diese reichten gemeinsam am 30. September 2020 eine Stellungnahme ein. Die Generalstaatsanwaltschaft schloss am 5. Oktober 2020 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde.