1. Mit Verfügung vom 25. August 2020 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldige 1), B.________ (nachfolgend: Beschuldigte 2) und C.________ (nachfolgend: Beschuldigte 3) geführte Strafverfahren wegen Verleumdung, evtl. übler Nachrede ein. Hiergegen erhob der Straf- und Zivilkläger D.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 8. September 2020 Beschwerde. Er beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Weiterführung der Strafuntersuchung gegen die Beschuldigten 1-3.