2 unumgänglich ist, tatsächlich innerhalb meiner gewährten Frist mich bei Ihnen bezüglich der Verfügung auch zu melden, damit Sie mir in meinem Unterfangen tatkräftig zur Seite stehen können. Der Fall, „Fall D.________", scheint nun wirklich so, wie ich ihn im Herbst vor 4 Jahren bei der Bundesanwaltschaft (stv. BA E.________) zu Faden geschlagen schilderte, sich auch tatsächlich zugetragen zu haben. Es gilt nun, diesen „JEMAND" dingfest zu machen. Dazu habe ich mir auch erlaubt, die Zuger Staatsanwaltschaft um Hilfe zu bitten.