4. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) - den Beschuldigten 1-3 (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Leitender Staatsanwalt G.________ (mit den Akten – per Kurier) Bern, 10. November 2020 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: