6.2 Die Nichtanhandnahmeverfügung erweist sich als rechtmässig. Es kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Staatsanwaltschaft verwiesen werden, welchen sich die Beschwerdekammer integral anschliesst (vorne E. 3). Diesen ist nur wenig beizufügen: Soweit sich die Beschwerdeführerin in ihren Eingaben überhaupt mit den streitgegenständigen Fragen auseinandersetzt, gelingt es ihr nicht, eine plausible Tatsa-