Befinden zutiefst, dass das Kinderschutzverfahren bei der Mutter offensichtlich Aengste und Abwehr ausgelöst und deshalb bisher sein Ziel auf tragische Weise verfehlt hat. Es wäre mit der Zusage zu zügigen Gesprächsterminen bestimmt gemäss dem Wunsch der Mutter früher abschliessbar gewesen. Jedoch konnte ich aus professionellen Gründen ihrem Wunsch anfangs Dezember 2019 nicht nachkommen, die Meldung gemäss ihrer Vorstellung als ungerechtfertigt zu bezeichnen, bevor ich überhaupt mit E.________ und weiteren Bezugspersonen in Kontakt gekommen war.