__ den Sinn und Zweck einer Kindeswohlabklärung verständlich zu machen. Sie überlegte, wie ich es jetzt auch ihrer Beschwerde entnehme, auch damals schon in Kategorien des Strafrechts. Weil es mir nicht möglich ist, weil nicht angemessen ist, in einem Kindesschutzdossier in diesen Kategorien zu denken, gehe ich im speziellen nicht auf ihre Vorhaltungen ein. […] Ich bedaure im Hinblick auf E.________ Befinden zutiefst, dass das Kinderschutzverfahren bei der Mutter offensichtlich Aengste und Abwehr ausgelöst und deshalb bisher sein Ziel auf tragische Weise verfehlt hat.