4 5. Die Beschuldigte 2 macht im Kern Folgendes geltend: […] Beim ersten Gespräch in meinem Büro am 02.12.2020 teilte Frau D.________ mir mit Nachdruck mit, wenn ich 'eine gute Sozialarbeiterin sein wolle', würde ich bis zum Jahresende 2019 der KESB schreiben, dass die Gefährdungsmeldung, im Besonderen der darin geschilderte Vorfall mit dem Melder, «fingiert» sei, wie sie sich ausdrückte. Es ist mir beim Erstgespräch leider nicht gelungen, Frau D.________ den Sinn und Zweck einer Kindeswohlabklärung verständlich zu machen.