Fingierte Gefährdungsmöglichkeiten bzw. -meldungen sollten enttarnt werden. Die KESB als Institution funktioniere nicht. Ihr, der Beschwerdeführerin, sei nicht zugehört worden. Es brauche eine «Unschuldsvermutung in Gefährdungsmeldungen» und dazu ein Präjudiz. «Visionen gehen so verloren, und wenn es an hoffnungsvollen Visionen in einem Land mangelt, dann bedeutet das nichts Gutes».