Diese Frau habe sicherlich aus Notwehr gehandelt. Nun sei diese Frau unschuldig im Gefängnis, weil der Sozialdienst der Polizei nicht die Wahrheit über Herrn F.________ gesagt habe. Die Frau habe bei der Gerichtsverhandlung fürchterlich geweint und sei beinahe zusammengebrochen. Sie habe der Verhandlung zwar nicht beigewohnt, aber sie wisse dies einfach. Sie sei nicht an der Verhandlung gewesen aber sie hätte das einfach gesehen. Es müsse nun für Gerechtigkeit gesorgt und der Sozialdienst bestraft werden. Bei den vorgebrachten Vorwürfen handelt es sich um vage Behauptungen, welche keinerlei Rückschlüsse auf mögliche strafbare Handlungen zulassen.