von der KESB Bern- Mittelland habe sie per Brief über die Missstände aufgeklärt und dieser habe einfach nicht auf ihren Brief geantwortet. Er mache sich somit der Vernachlässigung seiner Aufsichtspflicht schuldig. Zuletzt habe sich der Sozialdienst H.________ strafbar gemacht, indem er der Kriminalpolizei Bern im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt zum Nachteil von Herrn F.________ im Jahre 2018 Informationen verschwiegen habe. Dieser habe nicht erläutert, was für ein gefährlicher Mensch Herr F.________ gewesen sei. Herr F.________ habe diverse Suchtprobleme gehabt und sei immer aggressiv und aufbrausend gewesen.