2 griffen worden seien. Diesbezüglich habe Frau D.________ bereits Anzeige erstattet. Bezüglich dieses Vorfalls werde sie vom Sozialdienst überhaupt nicht ernst genommen. Texte von ihr würden gar nicht richtig gelesen und ihre Aussagen hätten kein Gewicht. Sie habe lediglich mit dem Sozialdienst zu tun, da die KESB Bern-Mittelland den Sozialdienst mit der Abklärung betreffend eine eingegangene Gefährdungsmeldung beauftragt habe. Sie habe sich seither auch schon bei der KESB beschwert, dass sie vom Sozialdienst nicht angebracht behandelt werde. C.________ von der KESB