6 chen Raufhandel (Vorfall vom 31. Mai 2019 beim Kebab «G.________» in Biel) Folgendes vorgeworfen: C.________ geriet zunächst mit der Beschuldigten und danach mit E.________ in eine verbal geführte Auseinandersetzung, die in der Folge zunächst zwischen E.________ und C.________ tätlich wurde. Es kam zu wechselseitigen Schlägen, Tritten und Packen, wobei E.________, der zu Boden gefallen war, auch einen Besen behändigte, um ihn gegen C.________ einzusetzen.