Als Folge davon sei sie auf Sondernahrung (Ernährungssonde) angewiesen. Ferner sei zwischenzeitlich ein papilläres Schilddrüsenkarzinom festgestellt worden, weswegen sie am 15. September 2020 erneut operiert worden sei. Neben den erheblichen körperlichen Schmerzen leide sie an den psychologischen Folgen, wobei ihr das vorliegende Strafverfahren im Besonderen zusetze. Der Gesundheitszustand verunmögliche es ihr, die nötigen Vorkehrungen im Strafverfahren selbständig zu veranlassen. Den ihr an die Privatadresse zugestellte Strafbefehl habe sie nur über den Beizug einer Stellvertreterin entgegennehmen können.