Ebenfalls sind mittlerweile seine Verletzungen rechtsmedizinisch dokumentiert (vgl. Rechtsmedizinisches Gutachten vom 4. August 2020, insb. S. 4 f.). Des Weiteren hat sich aufgrund der zahlreichen Einvernahmen auch der Tatverdacht hinsichtlich der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte verdichtet (vgl. die von der Staatsanwaltschaft am 3. September 2020 eingereichten delegierten Einvernahmen in der Zeit vom 18. bis am 27. August 2020). Daran ändert nichts, dass der Beschwerdeführer mit Blick auf die jeweiligen Ergänzungsfragen quasi zum «Gegenangriff» überzugehen scheint. Darauf braucht nicht näher eingegangen zu werden.