Zur Frage des dringenden Tatverdachts bzw. zur Schuldfrage muss weder ein eigentliches Beweisverfahren durchgeführt noch darf dem erkennenden Strafrichter vorgegriffen werden (BGE 124 I 208 E. 3). 3.2 Mit Beschluss vom 28. Juli 2020 hielt die Beschwerdekammer zum dringenden Tatverdacht fest: […]