Ebenfalls am 3. September 2020 beantragte die Staatsanwaltschaft in ihrer delegierten Stellungnahme die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. Gleichentags räumte die Verfahrensleitung dem Beschwerdeführer die Möglichkeit ein, innert einer Frist von drei Tagen zur Rechtzeitigkeit der Beschwerde Stellung zu nehmen. Der Beschwerdeführer äusserte sich mit Eingabe vom 8. September 2020 handschriftlich zur Rechtzeitigkeit der Beschwerde. Die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft wurde dem Beschwerdeführer am 14. September 2020 zugestellt.