dies für die Dauer von drei Monaten, das heisst bis am 8. November 2020. Gegen den Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit handschriftlichem Schreiben vom 20. August 2020 (Eingang Beschwerdekammer: 26. August 2020) Beschwerde. Am 27. August 2020 erreichte die Beschwerdekammer ein (weiteres) undatiertes Schreiben des Beschwerdeführers. Mit Schreiben vom 1. September 2020 teilte der amtliche Verteidiger des Beschwerdeführers auf entsprechende Nachfrage der Verfahrensleitung Folgendes mit: Meines Erachtens handelt es sich bei der Eingabe von Herrn A._