1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung (siehe bereits Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 20 275 vom 28. Juli 2020 betreffend Anordnung Untersuchungshaft). Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) verlängerte mit Entscheid vom 11. August 2020 (zugestellt an den amtlichen Verteidiger am 12. August 2020) die Untersuchungshaft; dies für die Dauer von drei Monaten, das heisst bis am 8. November 2020.