Es sollte ihr unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgebots zumutbar sein, die Schlusseinvernahme innert eines Monats durchzuführen. 6.2 Die Staatsanwaltschaft entgegnet dem wie folgt: Wie in der Haftbeschwerde vom 27. Januar 2020 festgehalten wird, liegt unterdessen der Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 17. Dezember 2019 in der Aktion TRI vor, womit die polizeilichen Ermittlungen als abgeschlossen erachtet werden können. Ausser Acht gelassen wird jedoch, dass in der Aktion TRI mit drei Beschuldigten parteiöffentliche Schlusseinvernahmen durchzuführen sind, bevor die Akten – nach Fristansetzung gemäss Art.