Der Fall ist beim SEM hängig (vgl. auch E-Mail des SEM vom 29. Januar 2020 in BK-Akten). Des Weiteren wird aus den Unterlagen ersichtlich, dass der Beschwerdeführer am 22. Januar 2018 die Ehe mit G.________, tunesische Staatsangehörige, eingegangen ist. Aus dieser Ehe gehen keine gemeinsamen Kinder hervor. Das Ehepaar lebt grösstenteils von der Sozialhilfe. Dem Pass für eine ausländische Person, lautend auf A.________, Ni.