3 5.2 Der angefochtene Entscheid ist hinsichtlich der Fluchtgefahr wie folgt begründet: […] Das kantonale Zwangsmassnahmengericht hielt mit der Staatsanwaltschaft dafür, dass genügend konkrete Anhaltspunkte bestünden, die für die Fluchtgefahr sprächen. Es verwies vorab auf den Haftverlängerungsantrag vom 3. Juli 2019 und den Haftverlängerungsantrag, denen es sich anschloss. Obwohl A.__