In ihrer Stellungnahme vom 29. Januar 2020 beantragte die Staatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Mit Eingabe vom 30. Januar 2020 verzichtete das Zwangsmassnahmengericht auf eine Stellungnahme, reichte als Beilage aber eine E-Mail des Staatssekretariats für Migration vom 29. Januar 2020 betreffend Verfahren um Widerruf der Staatenlosigkeit ein.