Am 28. Januar 2020 wurde ein Beschwerdeverfahren eröffnet und festgestellt, dass die amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers durch Advokat B.________ auch für das Beschwerdeverfahren gelte. Gleichzeitig wurde das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen. In ihrer Stellungnahme vom 29. Januar 2020 beantragte die Staatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.