Der Beschwerdeführer wurde am 9. April 2019 festgenommen und am 11. April 2019 in Untersuchungshaft versetzt. Seither wurde die Untersuchungshaft immer wieder verlängert, letztmals mit Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht oder Vorinstanz) vom 14. Januar 2020 für die Dauer von drei Monaten, d.h. bis am 8. April 2020. Gegen die Haftverlängerung erhob der Beschwerdeführer am 27. Januar 2020 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts vom 14. Januar 2020 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei unverzüglich aus der Haft zu entlassen.