SR 812.121). Konkret wird ihm vorgeworfen, seit Herbst 2018 mindestens zwölf Schleppertransporte von Italien in die Schweiz bzw. über die Schweiz nach Deutschland durchgeführt zu haben, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sein soll (qualifizierte Förderung der rechtswidrigen Ein- und Ausreise sowie des rechtswidrigen Aufenthalts nach Art. 116 Abs. 3 AIG). Zudem soll er zusammen mit einem weiteren Beschuldigten mit Kokain gehandelt haben (qualifizierte Widerhandlung nach Art. 19 Abs. 2 BetmG). Der Beschwerdeführer wurde am 9. April 2019 festgenommen und am 11. April 2019 in Untersuchungshaft versetzt.