Entsprechend lässt sich auch in dieser Hinsicht keine Sorgfaltspflichtverletzung nachweisen. 7.3 Insgesamt ist der Schluss zu ziehen, dass zwar nicht restlos geklärt ist (und auch nicht nachgewiesen werden kann), was am 13. September 2018 geschehen ist. Fest steht jedoch, dass so oder anders – Waschprogramm beendet oder nicht – niemandem eine Sorgfaltspflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Sorgfaltswidrig ist ein Verhalten gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung wie ge-