Zudem weiter oben: Ebenfalls hat er die zusätzliche, elektrische Türsicherung, welche nach dem Öffnen der Türe die Steuerung sofort unterbricht (die Trommel kann deshalb nur noch auslaufend drehen), kontrolliert und festgestellt, dass diese einwandfrei funktionierte; vgl. Beilage.). Jedenfalls wird das Gegenteil nicht rechtsgenügend nachgewiesen werden können, auch nicht durch eine Befragung des Monteurs G.________, welcher in seinem Rapport vom 17. September 2018 als Störungsmeldung bzw. Störung notiert hatte: «VA schwingt mit offener Tür». Entsprechend lässt sich auch in dieser Hinsicht keine Sorgfaltspflichtverletzung nachweisen.