Es ist möglich, dass dieser Defekt erst während des streitgegenständlichen Waschgangs am 13. September 2018 entstanden ist. Eventuell hat er seit einer Woche, eventuell seit Monaten bestanden. Mit anderen Worten: Selbst wenn die Maschine regelmässig gewartet worden wäre – angenommen letztmals anfangs September 2018 – hätte das Relais dennoch am 13. September 2018 ausfallen können. So wäre es genau zum selben tragischen Unfall gekommen. Da also unklar ist, seit wann der Schaden bestanden hat, kann niemandem eine strafrechtlich relevante Sorgfaltspflichtverletzung nachgewiesen werden.