Die Beschwerdeführerin bringt vor, die 41-jährige Waschmaschine hätte gewartet werden müssen. Dies trifft nicht zu. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Wartung von Waschmaschinen, auch nicht von alten. Überdies – und dies erweist sich als entscheidend – ist absolut unklar, seit wann das Relais, welches das Öffnen der Türe während laufender Maschine hätte verhindern sollen, nicht mehr funktioniert hat (vgl. Schreiben der F._____